Sie können das Volksbegehren in jedem Gemeinde-/Bezirksamt bzw. Magistrat oder online via Handysignatur oder Bürgerkarte unterschreiben. Nach Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens, legt das Innenministerium einen Termin für die Eintragungswoche fest. Diese kann frühestens im Februar und spätestens im Juni 2022 angesetzt werden.
Jeder Handgriff, jede Unterschrift zählt!
Einmal unterschreiben genügt, Unterstützungserklärungen gelten bereits als Unterschrift!