In der Eintragungswoche können Sie das Volksbegehren in jedem Gemeinde-/Bezirksamt bzw. Magistrat oder online via Handysignatur oder Bürgerkarte unterschreiben.
Jeder Handgriff, jede Unterschrift zählt!
Einmal unterschreiben genügt, Unterstützungserklärungen gelten bereits als Unterschrift!