Detailvorschläge, Ergänzungen und Erläuterungen zum Thema
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und damit des Wirtschaftsstandortes
- Das Parlament soll in seiner Funktion als Gesetzgeber und Kontrollorgan gestärkt werden – durch zusätzliche Ressourcen für parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, aber auch durch einen gut ausgestatteten allgemeinen Rechtsdienst, der insbesondere Gesetzgebung und Untersuchungsausschüsse unterstützt.
- Ausschreibungen von Leitungsfunktionen und sonstigen Bestellungen bzw. Besetzungen in öffentlichen Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie in durch Gesetz eingerichteten Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, weiters in allen der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Unternehmen, haben in transparentem Verfahren – bei sonstiger Nichtigkeit, Pönale und Schadensersatzpflicht – ausschließlich nach objektivierbaren Kriterien und fachlicher Eignung zu erfolgen. Insbesondere ist Diskriminierung aufgrund politischer Gesinnung („Parteibuchwirtschaft“) zu sanktionieren.
- Die anzustrebende Beiziehung von unabhängigen Personalberatungsunternehmen zu solchen Bestellungen bzw. Besetzungen hat ihrerseits nach objektivierbaren, öffentlichen Kriterien zu erfolgen. Ein obligatorisches Pönale sowie gesetzliche Schadensersatzpflicht sollen sicherstellen, dass die mandatierten Personalberatungsunternehmen keine anderen als objektive Kriterien für ihre Befunde und Empfehlungen heranziehen.
- In allen Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie durch Gesetz eingerichteten Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, weiters in allen der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Unternehmen – jeweils ab einer zu definierenden, angebrachten Mindestgröße – sind ein Public Corporate Governance und Compliance Management System (CMS) nach internationalen Standards einzurichten und in den Public Corporate Governance Kodex einzubeziehen.
- Die Einrichtung von Compliance Management Systemen (CMS) in der Privatwirtschaft ist, speziell für KMUs, durch staatliche Mittel zu fördern.
- Für Unternehmungen mit funktionierenden und glaubwürdigen Compliance Management Systemen (CMS) nach internationalen Standards sollen vermehrt Anreize geschaffen werden; insbesondere soll dies im Falle behördlicher Ermittlungen als Milderungsgrund nach den entsprechenden Bestimmungen des Strafrechts (inklusive des Verbandsverantwortlichkeits-gesetzes) umfassender und klarer anrechenbar sein.
(Die angeführten Detailvorschläge sind ohne prioritäre oder sonstig intendierte Reihenfolge dargestellt.)