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Detailvorschläge, Ergänzungen und Erläuterungen zum Thema
Pressefreiheit, Medienförderung und Inseratenkorruption

  1. Die Medienförderung und Inseratenvergabe durch öffentliche Stellen sind zu objektivieren. Die Medienförderung soll sich an Qualitätskriterien wie der Ausbildung von journalistischem Nachwuchs und an Inhalten wie dem Anteil an Investigativ-Journalismus oder an Kulturberichterstattung orientieren. Über all dies sind jährliche und detaillierte Rechenschafts-berichte an das Parlament zu übermitteln und sind diese online und in sonst geeigneter Form zu veröffentlichen.

  1. In Verlagen, Redaktionen, Rundfunkanstalten und anderen Medienunternehmen sind Compliance Management Systeme nach internationalen Standards einzuführen. Dabei sind insbesondere Interessenkonflikte und Nahebeziehungen zu den Gegenständen und/oder Vertretern der Berichterstattung sowohl von den sachbearbeitenden Journalistinnen und Journalisten als auch vom jeweiligen Medium bzw. dem Medienbetreiber zu veröffentlichen (etwa „Compliance-Hinweise“).

  1. Der Versorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll den neuen technologischen Möglichkeiten angepasst und etwa um ein breites öffentlich-rechtliches Internetangebot erweitert werden.

  1. Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat über seine Einnahmen und seine Mittelverwendung verbindlich, umfassend. und öffentlich Bericht zu erstatten. Gleichzeitig ist die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Finanzierung und Unabhängigkeit seiner Organe zu stärken.

  1. Der Stiftungsrat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zu entpolitisieren und sind insbesondere die Besprechungsprotokolle des Stiftungsrates zu veröffentlichen. Des Weiteren haben sich die Mitglieder des Stiftungsrates mindestens einmal im Jahr einem öffentlichen Hearing im Parlament zu stellen.

  1. Die Bestellung der Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem objektivierten Verfahren nach internationalen Standards.

  1. Die Leitungsfunktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind – in Anlehnung an die Regelung beim Rechnungshof – auf eine einmalige Funktionsperiode von zwölf Jahren festzulegen. Desgleichen sind bei den genannten Funktionen Unvereinbarkeits- bzw. Abkühlregelungen nach dem Muster des Art 92 Abs 2 B-VG vorzusehen.

  1. Österreich soll in den Verhandlungen zu einer angekündigten EU-Richtlinie zu Strategic Lawsuits against Public Participation (SLAPP) eine proaktive Rolle spielen und sich dabei insbesondere für Aspekte von Transparenz, Medienfreiheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

(Die angeführten Detailvorschläge sind ohne prioritäre oder sonstig intendierte Reihenfolge dargestellt.)