Der Inhalt

Wir sind Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren mit der im Land grassierenden Korruption sowie einer zunehmend fragwürdigen politischen Kultur beschäftigen. Unzählige neue Fälle von schwerwiegendem Korruptionsverdacht bis zu massiven Angriffen auf den Rechtsstaat verpflichten uns, unsere Stimme auch öffentlich zu erheben. Wir wollen nicht länger zusehen und starten daher dieses Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren.

Österreich hat seit Jahrzehnten ein unübersehbares und strukturelles Problem mit Korruption. Unser Land läuft damit zunehmend Gefahr zu einem rechtsstaatlichen Außenseiter Europas zu werden. Das hat tiefer liegende Ursachen.

Postenschacher, Freunderlwirtschaft und Ämterpatronage, Druck auf Kontrollorgane wie Justiz und Medien, Gesetzeskauf, intransparente Parteienfinanzierung, Misswirtschaft, Beschaffungs- Privatisierungs- und Bankenskandale: all das kostet uns jährlich Milliarden Euro an Steuergeld.

Korruption unterwandert unsere Demokratie und die Reputation, die der Wirtschaftsstandort Österreich so dringend braucht. Korruption untergräbt unseren sozialen Zusammenhalt und zwischenmenschliches Vertrauen. Korruption unterhöhlt den Rechtsstaat.

Wir fordern daher ein Umdenken und umfassende Reformen.

  • Wir alle haben ein Recht darauf, dass Politiker und Politikerinnen die Republik mit Anstand, Integrität und Achtung vor dem Amt regieren.
  • Wir alle haben ein Recht auf Politikerinnen und Politiker, deren Tun vorbildlich ist und die dieser Verantwortung gerecht werden.
  • Wir alle haben ein Recht auf Politikerinnen und Politiker, deren Handeln sich am Gemeinwohl (res publica) und hohen Maßstäben ethischen Verhaltens ausrichtet – und nicht nur am Strafrecht.
  • Wir alle haben ein Recht auf Politikerinnen und Politiker, die Gesetze und Entscheidungen der Gerichte nicht nur einhalten, sondern sie auch mit Vorbildwirkung beachten und umsetzen.
  • Wir alle haben ein Recht auf eine saubere und transparente Verwaltung, die alle Bürgerinnen und Bürger, ohne Ansehen ihrer Stellung und ihres Namens, eines Parteibuchs, sowie ohne Parteispenden gleich behandelt.
  • Wir alle haben ein Recht auf eine unabhängige und starke Justiz, auf unabhängige, objektive und gut ausgestattete Kontroll- und Ermittlungsbehörden, auf eine den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtete Beamtenschaft und Polizei, die alle ohne (partei)politisch motivierte Diskreditierungen, Eingriffe und Untergriffe arbeiten können sollen.
  • Wir alle haben ein Recht auf freie und unabhängige Medien, die weder durch Inseratenkorruption noch durch politischen Druck an ihrer Informations- und Kontrollaufgabe gehindert werden.

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Wir fordern daher von allen politischen Parteien:  

Die Bundesregierung möge mit Dringlichkeit vorschlagen und das Parlament möge mit Dringlichkeit alle nötigen Verfassungsgesetze, einfachen Gesetze, Regularien, Kodizes, Selbstverpflichtungen und sonstigen Vereinbarungen, inklusive ihrer allfälligen budgetären Bedeckung, beschließen und umsetzen, die (zumindest) folgende Themenbereiche abdecken:


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Thema 1: Anstand & Integrität in der Politik

Was moralisch verwerflich ist, kann politisch nicht opportun sein! Vielmehr haben alle Politikerinnen und Politiker, haben alle höchsten Organe, Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates und der Verwaltung eine Vorbildverantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und diese Vorbildfunktion darf sich nicht nur an den Grenzen des Strafrechts messen, sondern sie muss sich an hohen ethischen Maßstäben orientieren und diesen gerecht werden.

Daher sollen: die Nichtbefolgung von höchstgerichtlichen oder sonstigen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen durch höchste Organe des Staates einen Funktionsverlust nach sich ziehen; politische Mandatsträger sich in öffentlichen Integritätserklärungen klar und unmissverständlich zu ethischem und dem Gemeinwohl geschuldeten Handeln verpflichten; die erst kürzlich verabschiedeten Verhaltensregeln für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates mit einem internen Sanktionsregime versehen werden; sowie die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse dahingehend abgeändert werden, als einerseits für leitende und sonstige Funktionen des Untersuchungsausschusses Regeln zu Befangenheiten und Interessenkonflikten aufgenommen werden sowie andererseits den allgemeinen grund- und menschenrechtlichen Bestimmungen sowie dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genau Rechnung getragen wird.

Die Regelungen zur Parteienfinanzierung sind deutlich auszuweiten, und vorsätzliche Verstöße sind auch auf „Geberseite“ zu sanktionieren. Für den Rechnungshof sind volle Prüfkompetenzen, inklusive direkter Kontroll- und Einschau-Rechte, zu verankern. Der Rechnungshof hat diese Berichte zu veröffentlichen.

Details und Erläuterungen zu diesem Thema

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Thema 2: Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und damit des Wirtschaftsstandortes

Der gewaltentrennende Rechtsstaat ist ein Grundprinzip einer modernen Demokratie. Er ist Fundament und integraler Teil der österreichischen Bundesverfassung sowie Standard internationalen Rechts. Er beruht auf dem klaren Gedanken, dass die staatliche und politische Macht geteilt werden soll, um ihren Missbrauch zu verhindern. Er stellt sicher, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.

Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz sind maßgebliche zivilisatorische Errungenschaften. Mit ihrem Schutz wird auch die Glaubwürdigkeit und die internationale Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich sichergestellt und gestärkt.

Daher sollen: das Parlament in seiner Funktion als Gesetzgeber und Kontrollorgan gestärkt werden; Ausschreibungen und Bestellungen im öffentlichen Sektor sowie staatsnahen Unternehmen – bei sonstiger Nichtigkeit und Schadenersatzpflicht – ausschließlich in transparenten Verfahren, nach objektivierbaren Kriterien und unbestrittener fachlicher Eignung erfolgen; die Beiziehung von unabhängigen Personalberatungsunternehmen nach objektivierbaren und öffentlichen Kriterien geschehen; in Dienststellen des öffentlichen Sektors sowie von staatsnahen Unternehmen ein Public Corporate Governance bzw. Compliance Management System (CMS) nach internationalen Standards eingerichtet werden.

Für Unternehmen mit Compliance Management Systemen nach internationalen Standards sollen vermehrt Anreize geschaffen werden. Auch ist die Einrichtung solcher Systeme, speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), durch staatliche Mittel zu fördern.

Details und Erläuterungen zu diesem Thema

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Thema 3: Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz (insbes. der WKStA)
sowie der Ermittlungs- und Kontrollbehörden

Durch die Gewaltentrennung stehen die Staatsgewalten zueinander „auf Augenhöhe“. Die unabhängige Justiz muss frei von politischem Einfluss arbeiten können, Rechtsschutz und Kontrolle müssen ausschließlich durch unabhängige Richterinnen und Richter gewährleistet sein. Dies gilt vor allem für den Bereich der Korruptionsbekämpfung. Wenn die Politik von Korruptionsermittlungen betroffen ist, kann sie nicht die Korruptionsermittlungen selbst kontrollieren.

Die Staatsanwaltschaften, insbesondere die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), aber auch andere Ermittlungs- und Kontrollbehörden, haben in politisch sensiblen und heiklen Angelegenheiten zu ermitteln. Vor allem die Erfahrungen der letzten Zeit zeigen deutlich, dass es nicht an Versuchen fehlt, speziell die Tätigkeit der WKStA durch politische Angriffe und Unterstellungen, aber auch durch laufend neue „Reformvorschläge“ (Hausdurchsuchungsverbot, Kompetenzänderungen) einzuschränken und das Ansehen dieser Behörde in der Öffentlichkeit zu untergraben. Einflussreiche Player nützen ihre politischen Zugänge, um sich vor Ermittlungen durch die WKStA zu schützen. Auch damit droht eine Zwei-Klassen-Justiz.

Daher soll: die WKStA verfassungsrechtlich abgesichert werden. Durch die Bundesverfassung ist zu garantieren: Die WKStA ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig; die Kontrolle ihrer Tätigkeit erfolgt durch die Gerichte; Korruptionsdelikte und zentrale Delikte der Wirtschaftskriminalität verbleiben in der Zuständigkeit der WKStA. Auch kann die WKStA ihre Aufgaben nur dann unabhängig erfüllen, wenn ihr eine Polizei, die ausschließlich ihr unterstellt ist, zur Verfügung steht. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ihre Tätigkeit durch politische Interventionen behindert wird. Daher muss der WKStA eine eigene Einheit von Ermittlungsbeamtinnen und -beamten beigegeben werden, deren Größe in einem vorgegebenen Verhältnis zur Zahl der staatsanwaltschaftlichen Planstellen der WKStA festgeschrieben wird.

Die Unabhängigkeit aller Staatsanwaltschaften ist durch die zeitnahe Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft sicherzustellen.

Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten müssen transparent und von der Politik unabhängig sein. Für sämtliche Stellen von Richterinnen und Richtern soll es verbindliche Besetzungsvorschläge eines richterlichen Gremiums geben. Dies soll sinngemäß auch für die Ernennung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie für Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter gelten.

Auch die anderen Ermittlungs- und Kontrollbehörden (wie das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), der Rechnungshof (RH), die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) sind verfassungs- bzw. bundesgesetzlich in ihrer Unabhängigkeit und ihren Kontrollbefugnissen zu stärken.

Details und Erläuterungen zu diesem Thema

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Thema 4: Moderne, umfassende Antikorruptions- & Transparenz-Gesetzgebung

Erst kürzlich hat die Staatengruppe GRECO des Europarates in der Korruptionsbekämpfung Österreich das sehr blamable Urteil „umfassend nicht zufriedenstellend“ (“globally unsatisfactory“) ausgestellt. So gibt es immer noch (zu) viele Lücken und Baustellen sowohl in gesetzgeberischer als auch faktischer Hinsicht. Von einer modernen und umfassenden Antikorruptions- und Transparenz-gesetzgebung ist Österreich weit entfernt. Nicht zuletzt das „Ibiza-Video“ hat uns das sehr drastisch vor Augen geführt.

Daher sollen: die Kandidatenbestechung und -bestechlichkeit sowie der „Mandatskauf“ im Korruptionsstrafrecht verankert werden; alle Bestrebungen hin zu einer Zwei-Klassen-Justiz durch ein faktisches „Razzienverbot im öffentlichen Sektor“ sofort eingestellt werden; bei öffentlichen Auftrags-vergaben die Vertragsparteien – bei sonstiger Nichtigkeit und Pönale – verpflichtet sein, weder Offshore-Firmen noch „Verkaufsberater“ einzuschalten („cutting out the middle-man“); sowie strafrechtliche Ver-urteilungen wegen Korruption oder Amtsdelikten zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.

Auch soll das Lobbying-Gesetz nachgeschärft werden, um alle Lobbying-Aktivitäten zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; sowie das Staatsarchiv-Gesetz modernisiert werden, um den neuen Kommunikations- und Datenverarbeitungstechnologien glaubwürdig Rechnung zu tragen.

In einem neuen Informationsfreiheitsgesetz soll sichergestellt sein, dass Informationsbedürfnissen der Bevölkerung und Medien unbürokratisch und rasch nachgekommen wird und nicht das bisherige Amtsgeheimnis über die Hintertüre, etwa von Geschäftsgeheimnissen (insbesondere bei öffentlichen Auftragsvergaben) oder nur vorgeschobenen Datenschutzargumenten, weitgehend aufrecht bleibt.

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Thema 5: Pressefreiheit, Medienförderung und Inseratenkorruption

Freie und unabhängige Medien, Meinungsvielfalt auch in der Medienlandschaft, Pressefreiheit und öffentliche Kontrollfunktion durch Qualitäts- und Investigativ-Journalismus gehören zu den Grundsäulen einer stabilen Demokratie und eines robusten Rechtsstaates. Mit gutem Grund ist all dies in die Europäische Menschenrechtserklärung eingeflossen und hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das umfassend und wiederholt bestätigt. Inseratenkorruption, politische Abhängigkeiten und (partei)politischer Druck auf Medien sind Gift für Demokratie und Rechtsstaat.

Daher sollen: die Medienförderung und Inseratenvergabe durch öffentliche Stellen, insbesondere nach Qualitätskriterien, objektiviert werden; durch Gesetz personelle und budgetäre Höchstgrenzen für die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit der Bundesministerien geregelt werden; über all das jährliche und detaillierte Rechenschaftsberichte an das Parlament und die Öffentlichkeit ergehen; in Verlagen, Redaktionen, Rundfunkanstalten und anderen Medienunternehmen Compliance Management Systeme nach internationalen Standards eingeführt werden.

Auch soll insbesondere der Versorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den neuen technologischen Möglichkeiten angepasst und etwa um ein breites öffentlich-rechtliches Internetangebot erweitert werden; es soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk über seine Einnahmen und seine Mittelverwendung verbindlich, umfassend und öffentlich Bericht erstatten; die Bestellung der Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem objektivierten Verfahren nach internationalen Standards erfolgen; des Weiteren soll der Stiftungsrat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entpolitisiert werden; und sollen sich die Mitglieder des Stiftungsrates des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mindestens einmal im Jahr einem öffentlichen Hearing im Parlament stellen.

Details und Erläuterungen zu diesem Thema

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