Ruf nach neuen Wegen bei der Postenobjektivierung
Wien, am 25. Juli 2022 – Im Ö1-Morgenjournal vom 19. Juli 2022 konnte Proponent Martin Kreutner auf Anfrage – auch mit Bezug auf zentrale Forderungen des Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren – nötige Vorschläge zur längst überfälligen und bitter notwendigen Objektivierung der Postenvergabe im öffentlichen Sektor bzw. bei staatsnahen Unternehmungen (SOE) darstellen. Zentrale Elemente sind dabei etwa:
- Die Einrichtung einer unabhängigen Bundesauswahlkommission mit fixem, nicht wiederbestellbaren Fachpersonal (etwas, das auch auf Länderebene mutatis mutandis denkbar wäre);
- Die jeweils ausschreibenden Ministerien/Institutionen benennen dazu für die jeweilige Kommission additiv Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen;
- Das Ausschreibungsgesetz sowie das Stellenbesetzungsgesetz sollen mit wirksamen Sanktionsregimen ausgestattet werden;
- Bei (auch nachträglich festgestellten) Verstößen gegen das Objektivitätsgebot im Auswahl- & Anstellungsverfahren sollen – neben den oben postulierten Strafsanktionen in den Primärmaterien – folgende Sanktionen/Rechtsfolgen zur Wirkung kommen: ipso facto Nichtigkeit der Anstellung/Ernennung (etwa über eine einfache Adaptierung des § 879 ABGB), Wirksamwerden einer Vertragsstrafe und/oder (sonstiger) Pönale sowie Schadenersatz für betroffene Parteien (i.w.S.);
- Zu überlegen wäre auch ein direkt umsetzbarer Schadenersatzanspruch jener Stelle / jenes SOE, welche durch eine manipulierte Besetzung um geeigneteres Personal gebracht worden ist;
- Dort, wo sich externe Dienstleister (etwa Personalberatungsunternehmungen) als Alibifunktion oder als Whitewashing-Interlocutor „vorspannen“ lassen, sollen die o.a. Sanktionen/Rechtsfolgen detto wirksam werden.
Der Standard und ZackZack haben die Diskussion und den Vorschlag aufgenommen und ihrerseits in jeweiligen Artikeln veröffentlicht.
Wien, am 25. Juli 2022