Antikorruptionsbegehren: Eintragungswoche von 2. bis 9. Mai fixiert

Antikorruptionsbegehren: Eintragungswoche von 2. bis 9. Mai fixiert

Wien, am 11. Januar 2022 – Nach Einleitung des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens hat das Innenministerium nun die Eintragungswoche auf den 2. bis 9. Mai 2022 festgelegt. 

„Im Mai 2019, fast genau drei Jahre vor der jetzigen Eintragungswoche, hat die Veröffentlichung des Ibiza-Videos eine Welle der Entrüstung ausgelöst und zur Aufnahme von Korruptionsermittlungen bis in die höchsten Kreise von Politik und Verwaltung geführt. Etliche Skandale und Rücktritte später mangelt es jedoch bis heute an einer modernen Anti-Korruptionsgesetzgebung. Im Mai 2022 haben die Österreicherinnen und Österreicher nun endlich die Chance, mit einer Unterschrift für das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren ein so klares Zeichen gegen Machtmissbrauch zu setzen, dass die Parteien dieses Anliegen nicht länger ignorieren können“, dazu Martin Kreutner als Proponent  des Volksbegehrens.

Wien, 11. Januar 2022